Notar
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- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 1
- Herkunft
- [< lat. notarius „Schreiber, Sekretär, Schnellschreiber“, zu notare „schreiben“, bes. „mit Abkürzungen schreiben“, zu nota „Schriftzeichen, Geheimschrift“] (lat.)
Bedeutung
staatlich bestellter Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet, Unterschriften beglaubigt usw.