Notar

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Grammatik
maskulinum, Dekl. 1
Herkunft
[< lat. notarius „Schreiber, Sekretär, Schnellschreiber“, zu notare „schreiben“, bes. „mit Abkürzungen schreiben“, zu nota „Schriftzeichen, Geheimschrift“] (lat.)

Bedeutung

  1. staatlich bestellter Jurist, der Rechtsgeschäfte beurkundet, Unterschriften beglaubigt usw.