Oberverwaltungsgericht
Ober|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 1
Bedeutung
in den meisten deutschen Bundesländern das zweithöchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit (entsprechend dem Verwaltungsgerichtshof in den anderen Bundesländern)
Ober|
in den meisten deutschen Bundesländern das zweithöchste Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit (entsprechend dem Verwaltungsgerichtshof in den anderen Bundesländern)