Obiter Dictum

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , – –, Nom. Pl. , – Dịc|ta
Herkunft
[lat., „das beiläufig Bemerkte“] (lat.)

Bedeutung

  1. juristische Ausführungen im Zusammenhang mit der Urteilsfindung, die allerdings nicht maßgebend für das letztlich gefällte Urteil sind