Offizialmaxime
Of|
- Grammatik
- femininum
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
- Herkunft
- [< lat. officialis „zum Amt gehörig“ und Maxime] (lat.)
Bedeutung
Grundsatz des Prozessrechts, nach dem das Gericht den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt von sich aus (von Amts wegen) zu untersuchen und aufzuklären hat;
Synonyme: Offizialprinzip