Offizialmaxime

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Grammatik
femininum
Formen
Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Herkunft
[< lat. officialis „zum Amt gehörig“ und Maxime] (lat.)

Bedeutung

  1. Grundsatz des Prozessrechts, nach dem das Gericht den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt von sich aus (von Amts wegen) zu untersuchen und aufzuklären hat;

Synonyme: Offizialprinzip