Omissivdelikt
Omis|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 1
- Herkunft
- [< lat. omissio, Gen. –onis, „Unterlassung“, zu omittere „sein lassen, unterlassen, unbenutzt lassen“ und Delikt] (lat.)
Bedeutung
strafbare Unterlassung einer gebotenen Handlung (z. B. unterlassene Hilfeleistung)