Patrozinium
- Grammatik
- neutrum
- Formen
- Gen. Sg. , –s, Nom. Pl. , –ni|en
- Herkunft
- [< lat. patrocinium „Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl. patronocinium, zu patronus „Vertreter, Schutzherr“, zu pater, Gen. patris, „Vater“] (lat.)
Bedeutungen
Vertretung durch einen Patron vor Gericht
Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche
Fest des Schutzheiligen;
Synonyme: Patronatsfest