Patrozinium

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , –s, Nom. Pl. , –ni|en
Herkunft
[< lat. patrocinium „Vertretung (vor Gericht), Schutz durch einen Patron“, eigtl. patronocinium, zu patronus „Vertreter, Schutzherr“, zu pater, Gen. patris, „Vater“] (lat.)

Bedeutungen

  1. Vertretung durch einen Patron vor Gericht

  2. Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen

  3. Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche

  4. Fest des Schutzheiligen;

Synonyme: Patronatsfest