pfänden
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Bedeutungen
(behördlich) beschlagnahmen (um damit eine Geldforderung zu befriedigen);
- etwas p.
- jmds. Möbel p.; jmdm. den Fernsehapparat p.
jmds. Eigentum (behördlich) beschlagnahmen
- jmdn. p.
(behördlich) beschlagnahmen (um damit eine Geldforderung zu befriedigen);
jmds. Eigentum (behördlich) beschlagnahmen