Pfandgläubiger
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutung
Gläubiger, der zur Sicherung einer Forderung ein Pfand erhält und dies zur Befriedigung seiner Forderung verkaufen darf
Gläubiger, der zur Sicherung einer Forderung ein Pfand erhält und dies zur Befriedigung seiner Forderung verkaufen darf