plündern
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈o. Obj.〉 rücksichtslos stehlen, rauben; ~de Truppen II. 〈mit Akk.〉 etwas p. rücksichtslos Früchte von etwas, den Inhalt von etwas wegnehmen; Obstbäume, Beerensträucher p.; die Speisekammer p.; fremde Soldaten haben die Häuser, Wohnungen geplündert
Bedeutung
rücksichtslos stehlen, rauben;
rücksichtslos Früchte von etwas, den Inhalt von etwas wegnehmen;
- ~de Truppen
- etwas p.
- Obstbäume, Beerensträucher p.; die Speisekammer p.; fremde Soldaten haben die Häuser, Wohnungen geplündert