plündern

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.〉 rücksichtslos stehlen, rauben; ~de Truppen II. 〈mit Akk.〉 etwas p. rücksichtslos Früchte von etwas, den Inhalt von etwas wegnehmen; Obstbäume, Beerensträucher p.; die Speisekammer p.; fremde Soldaten haben die Häuser, Wohnungen geplündert

Bedeutung

  1. rücksichtslos stehlen, rauben;

    rücksichtslos Früchte von etwas, den Inhalt von etwas wegnehmen;

    • ~de Truppen
    • etwas p.
    • Obstbäume, Beerensträucher p.; die Speisekammer p.; fremde Soldaten haben die Häuser, Wohnungen geplündert