prellen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. jmdn. p. a) betrügen; jmdn. um 100 € p. b) 〈früher als Strafe〉 jmdn. (zu mehreren) auf den gegenseitig verschränkten Armen oder auf einem gespannten Tuch in die Höhe werfen und niederfallen lassen 2. etwas p. 〈in der Wendung〉 die Zeche p. die Zeche nicht bezahlen 3. 〈Sport〉 einen Ball mit der Hand auf den Boden werfen und wieder auffangen II. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas p. sich durch stumpfe Gewalteinwirkung etwas verletzen

Bedeutungen

  1. betrügen;

    jmdn. (zu mehreren) auf den gegenseitig verschränkten Armen oder auf einem gespannten Tuch in die Höhe werfen und niederfallen lassen

    • jmdn. p.
    • jmdn. um 100 € p.
  2. die Zeche nicht bezahlen

    〈in der Wendung〉

    • etwas p.
    • die Zeche p.
  3. einen Ball mit der Hand auf den Boden werfen und wieder auffangen

    〈Sport〉