prononcieren

pro|

Aussprache
[–nɔ̃si:–]
Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< frz. prononcer „(ein Wort) aussprechen, (ein Urteil) verkünden“, < lat. pronuntiare „laut aussprechen, rufen, melden“] (frz.)

Bedeutung

  1. öffentlich aussprechen;

    genau artikuliert und dadurch nachdrücklich, betont;

    nachdrücklich und deutlich

    • prononciert
    • etwas prononciert ausdrücken, sagen; er vertritt einen Standpunkt sehr prononciert