prozessunfähig
pro|
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutung
im juristischen Sinne nicht fähig, einen Prozess ohne gesetzlichen Vertreter zu führen, weil keine oder nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt
pro|
im juristischen Sinne nicht fähig, einen Prozess ohne gesetzlichen Vertreter zu führen, weil keine oder nur beschränkte Geschäftsfähigkeit vorliegt