Quellensteuer

Grammatik
femininum, Dekl. 11

Bedeutung

  1. Steuer, die nicht vom Steuerpflichtigen, sondern bereits am Entstehungsort der steuerpflichtigen Einkünfte erhoben wird (wie die vom Arbeitgeber erhobene Lohnsteuer oder die von der Bank erhobenen Zinseinnahmen)