rechten
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Bedeutung
starr sein Recht vertreten, sein Recht geltend machen, streiten, um sein Recht zu behaupten;
- er rechtet um jede Kleinigkeit; mit jmdm. r.
starr sein Recht vertreten, sein Recht geltend machen, streiten, um sein Recht zu behaupten;