Rechtspfleger
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 5
Bedeutung
Justizbeamter, dem bestimmte richterliche Aufgaben übertragen sind (z. B. Nachlass–, Grundbuchsachen)
Justizbeamter, dem bestimmte richterliche Aufgaben übertragen sind (z. B. Nachlass–, Grundbuchsachen)