rehabilitieren

re|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< lat. re… „zurück, wieder“ und mlat. habilitare „befähigen“, → habilitieren] (lat.)

Bedeutungen

  1. in die früheren Rechte wiedereinsetzen

  2. jmds. oder das eigene Ansehen wiederherstellen;

    • jmdn. oder sich r.
    • einen Verdächtigen r.; er hat sich glänzend rehabilitiert
  3. in die Gesellschaft zurückführen und wieder eingliedern;

    • Kranke, Verletzte mit Dauerschäden, Süchtige r.; Strafgefangene r.