rehabilitieren
re|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [< lat. re… „zurück, wieder“ und mlat. habilitare „befähigen“, → habilitieren] (lat.)
Bedeutungen
in die früheren Rechte wiedereinsetzen
jmds. oder das eigene Ansehen wiederherstellen;
- jmdn. oder sich r.
- einen Verdächtigen r.; er hat sich glänzend rehabilitiert
in die Gesellschaft zurückführen und wieder eingliedern;
- Kranke, Verletzte mit Dauerschäden, Süchtige r.; Strafgefangene r.