reklamieren
re|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
- Herkunft
- [< frz. réclamer „Einspruch erheben, fordern“, < lat. reclamare „laut dagegenrufen, laut widersprechen“, < re… „entgegen“ und clamare „laut rufen, schreien“] (frz.)
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas r. 1. beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen; eine Ware, einen Betrag r. 2. erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird; eine Postsendung r. 3. beanspruchen, einfordern; ein Recht (für sich) r. II. 〈o. Obj.〉 sich beschweren, Einspruch erheben; wir müssen (wegen dieser Sache) r.
Bedeutungen
beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen;
- eine Ware, einen Betrag r.
erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird;
- eine Postsendung r.
beanspruchen, einfordern;
- ein Recht (für sich) r.