reklamieren

re|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 3
Herkunft
[< frz. réclamer „Einspruch erheben, fordern“, < lat. reclamare „laut dagegenrufen, laut widersprechen“, < re… „entgegen“ und clamare „laut rufen, schreien“] (frz.)
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 etwas r. 1. beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen; eine Ware, einen Betrag r. 2. erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird; eine Postsendung r. 3. beanspruchen, einfordern; ein Recht (für sich) r. II. 〈o. Obj.〉 sich beschweren, Einspruch erheben; wir müssen (wegen dieser Sache) r.

Bedeutungen

  1. beanstanden, erklären, dass etwas nicht einwandfrei sei, und Ersatz oder Berichtigung verlangen;

    • eine Ware, einen Betrag r.
  2. erklären, dass etwas nicht angekommen sei, und verlangen, dass nachgeforscht wird;

    • eine Postsendung r.
  3. beanspruchen, einfordern;

    • ein Recht (für sich) r.