Retentionsrecht
Re|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 1
- Formen
- Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Recht, das einen Schuldner dazu ermächtigt, eine fällige Leistung nicht zu erbringen, solange die Gegenleistung nicht vollständig erbracht wurde
Re|
Recht, das einen Schuldner dazu ermächtigt, eine fällige Leistung nicht zu erbringen, solange die Gegenleistung nicht vollständig erbracht wurde