rücken
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.; hat gerückt〉 an eine andere Stelle schieben; einen Stuhl zur Seite r.; einen Tisch an die Wand r.; den Hut r. 〈veraltend〉 den Hut ein wenig anheben (um einen Gruß anzudeuten) II. 〈o. Obj.〉 1. 〈ist gerückt〉 sich (im Sitzen oder Stehen) ein wenig fortbewegen; zur Seite r.; rück doch mal ein Stück! 2. 〈ist gerückt〉 sich langsam vorwärtsbewegen; der Zeiger rückt auf zehn 3. 〈ist gerückt〉 sich an einen Ort bewegen; die Truppen r. ins Feld 4. 〈hat gerückt〉 an etwas r. etwas ein Stück bewegen; bitte rück nicht an den Figuren!; an der Krawatte r. (aus Verlegenheit o. Ä.)
Bedeutungen
sich (im Sitzen oder Stehen) ein wenig fortbewegen;
- zur Seite r.; rück doch mal ein Stück!
sich langsam vorwärtsbewegen;
- der Zeiger rückt auf zehn
sich an einen Ort bewegen;
- die Truppen r. ins Feld
etwas ein Stück bewegen;
- an etwas r.
- bitte rück nicht an den Figuren!; an der Krawatte r. (aus Verlegenheit o. Ä.)