rückversichern
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 jmdn. r. mit jmdm. eine Rückversicherung abschließen II. 〈refl.〉 sich r. 1. 〈bei Versicherungsgesellschaften〉 sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft finanziell sichern 2. 〈ugs.〉 sich überzeugen, dass man wirklich gesichert ist
Bedeutungen
sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft finanziell sichern
sich überzeugen, dass man wirklich gesichert ist