rückversichern

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 jmdn. r. mit jmdm. eine Rückversicherung abschließen II. 〈refl.〉 sich r. 1. 〈bei Versicherungsgesellschaften〉 sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft finanziell sichern 2. 〈ugs.〉 sich überzeugen, dass man wirklich gesichert ist

Bedeutungen

  1. sich bei einer anderen Versicherungsgesellschaft finanziell sichern

  2. sich überzeugen, dass man wirklich gesichert ist