rückverweisen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 jmdn. r. jmdn. an eine Stelle (Dienststelle) verweisen, an der er schon einmal vorstellig geworden ist II. 〈o. Obj.〉 auf eine Stelle (in einem Nachschlagewerk o. Ä.) verweisen, die schon behandelt worden ist
Bedeutung
jmdn. an eine Stelle (Dienststelle) verweisen, an der er schon einmal vorstellig geworden ist
auf eine Stelle (in einem Nachschlagewerk o. Ä.) verweisen, die schon behandelt worden ist
- jmdn. r.