rückverweisen

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 177
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 jmdn. r. jmdn. an eine Stelle (Dienststelle) verweisen, an der er schon einmal vorstellig geworden ist II. 〈o. Obj.〉 auf eine Stelle (in einem Nachschlagewerk o. Ä.) verweisen, die schon behandelt worden ist

Bedeutung

  1. jmdn. an eine Stelle (Dienststelle) verweisen, an der er schon einmal vorstellig geworden ist

    auf eine Stelle (in einem Nachschlagewerk o. Ä.) verweisen, die schon behandelt worden ist

    • jmdn. r.