rütteln
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.; hat gerüttelt〉 heftig und in kurzen Rucken hin und her bewegen; eine Büchse r. (damit der körnige Inhalt zusammenfällt); einen Obstbaum r.; Getreidekörner r. sieben; ein gerütteltes Maß ein gutes, volles Maß (ohne Zwischenräume, die man durch Rütteln des Gefäßes beseitigt hat); ein gerütteltes Maß an Arbeit 〈übertr.〉 eine tüchtige Menge an Arbeit, viel Arbeit; er hat auch ein gerütteltes Maß an Schuld II. 〈mit Präp.obj.; hat gerüttelt〉 an etwas r. 1. etwas heftig und ruckweise hin und her bewegen; an der Tür, an der Klinke r. 2. 〈übertr., meist in verneinenden Sätzen〉 a) versuchen, etwas zu ändern; an der Vorschrift ist nicht (mehr) zu r. b) an etwas zweifeln; daran ist nicht zu r. das steht fest, ist sicher III. 〈o. Obj.〉 1. 〈hat oder ist gerüttelt〉 mit ruckhaften, stoßenden Bewegungen fahren; der Wagen hat tüchtig gerüttelt; der Wagen ist über die holprige Straße gerüttelt 2. 〈hat gerüttelt; von Greifvögeln〉 mit raschen Flügelschlägen an einer Stelle in der Luft verweilen
Bedeutungen
etwas heftig und ruckweise hin und her bewegen;
- an der Tür, an der Klinke r.
versuchen, etwas zu ändern;
an etwas zweifeln;
das steht fest, ist sicher
- an der Vorschrift ist nicht (mehr) zu r.
- daran ist nicht zu r.
mit ruckhaften, stoßenden Bewegungen fahren;
- der Wagen hat tüchtig gerüttelt; der Wagen ist über die holprige Straße gerüttelt
mit raschen Flügelschlägen an einer Stelle in der Luft verweilen