Sachverständige(r)
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 17 bzw. 18
Bedeutung
jmd., der ein Gebiet so gut kennt, dass er (z. B. bei Gericht) als Gutachter bestellt werden kann
jmd., der ein Gebiet so gut kennt, dass er (z. B. bei Gericht) als Gutachter bestellt werden kann