Schriftgelehrte(r)
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 17 bzw. 18
Bedeutung
Gelehrter mit gründlichen Kenntnissen der religiösen Überlieferung und der Gesetze, Rechtsberater
Gelehrter mit gründlichen Kenntnissen der religiösen Überlieferung und der Gesetze, Rechtsberater