schuldfähig
- Grammatik
- Adjektiv (Eigenschaftswort)
Bedeutung
(aufgrund seiner geistig–seelischen Verfassung oder Entwicklung) fähig, seine Schuld einzusehen;
- der Angeklagte ist (nicht) s.
Gegensätze: schuldunfähig;
(aufgrund seiner geistig–seelischen Verfassung oder Entwicklung) fähig, seine Schuld einzusehen;
Gegensätze: schuldunfähig;