schuldigsprechen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 146
Bedeutung
jmdn. verurteilen, jmdm. die Schuld an einer Tat zuschreiben;
- jmdn. s.
- der Angeklagte wurde schuldiggesprochen / schuldig gesprochen
jmdn. verurteilen, jmdm. die Schuld an einer Tat zuschreiben;