Sequester

Se|

Grammatik
neutrum, Dekl. 5
Herkunft
[lat., „Mittelsperson, bei der eine Streitsache, meist Geld, bis zum Ende des Prozesses niedergelegt werden kann“, dann auch „niedergelegte (= von den Parteien abgelöste) Sache“, dann übertragen auf „abgelöstes, totes Gewebe“] (lat.)
Sachgebiet
I. 〈n. 5〉 abgestorbenes Gewebe–, Knochenstück II. 〈m. 5〉 behördlich eingesetzter Verwalter oder Verwahrer

Bedeutung

  1. abgestorbenes Gewebe–, Knochenstück

    behördlich eingesetzter Verwalter oder Verwahrer