Sequester
Se|
- Grammatik
- neutrum, Dekl. 5
- Herkunft
- [lat., „Mittelsperson, bei der eine Streitsache, meist Geld, bis zum Ende des Prozesses niedergelegt werden kann“, dann auch „niedergelegte (= von den Parteien abgelöste) Sache“, dann übertragen auf „abgelöstes, totes Gewebe“] (lat.)
- Sachgebiet
- I. 〈n. 5〉 abgestorbenes Gewebe–, Knochenstück II. 〈m. 5〉 behördlich eingesetzter Verwalter oder Verwahrer
Bedeutung
abgestorbenes Gewebe–, Knochenstück
behördlich eingesetzter Verwalter oder Verwahrer