Solidaritätszuschlag

So|

Grammatik
maskulinum, Dekl. 2
Formen
Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutung

  1. Steuer, die nach der deutschen Wiedervereinigung zum 1. Januar 1995 eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken (zurzeit 5,5 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage)