Solidaritätszuschlag
So|
- Grammatik
- maskulinum, Dekl. 2
- Formen
- Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Steuer, die nach der deutschen Wiedervereinigung zum 1. Januar 1995 eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken (zurzeit 5,5 Prozent der maßgebenden Bemessungsgrundlage)