Subsidiaritätsprinzip

Sub|

Grammatik
neutrum
Formen
Gen. Sg. , –s, Nom. Pl. , nur Sg.

Bedeutung

  1. Ordnungsprinzip in Staat und Gesellschaft, das besagt, dass der Staat im Verhältnis zur Gesellschaft Hilfe zur Selbsthilfe als Ergänzung der Eigenverantwortung anbieten soll (1961 im Bundessozialhilfegesetz verankert)