Tarifautonomie
Ta|
- Grammatik
- femininum
- Formen
- Gen. Sg. , –, Nom. Pl. , nur Sg.
Bedeutung
Recht von Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge abzuschließen und zu kündigen
Ta|
Recht von Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, ohne staatliche Einmischung Tarifverträge abzuschließen und zu kündigen