überführen
über|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk. und Gen.〉 jmdn. einer Sache ü. jmdm. eine Sache nachweisen; jmdn. eines Verbrechens, einer Schuld ü. II. 〈mit Akk.〉 etwas mit etwas ü. einen Bau über etwas hinweg errichten; eine Straße mit einer Fußgängerbrücke ü. eine Fußgängerbrücke über eine Straße bauen, hinwegführen
Bedeutungen
(mittels Fahrzeugs an einen Ort) bringen;
〈ugs. auch〉
- etwas oder jmdn. ü.
- der Sarg wurde in die Familiengruft in Kaiserslautern übergeführt,
- überführt; einen Kranken ins Krankenhaus ü.
etwas in einen Zustand bringen, übergehen lassen;
- etwas in etwas ü.
- eine Flüssigkeit in gasförmigen Zustand ü.