überführen

über|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Sachgebiet
I. 〈mit Akk. und Gen.〉 jmdn. einer Sache ü. jmdm. eine Sache nachweisen; jmdn. eines Verbrechens, einer Schuld ü. II. 〈mit Akk.〉 etwas mit etwas ü. einen Bau über etwas hinweg errichten; eine Straße mit einer Fußgängerbrücke ü. eine Fußgängerbrücke über eine Straße bauen, hinwegführen

Bedeutungen

  1. (mittels Fahrzeugs an einen Ort) bringen;

    〈ugs. auch〉

    • etwas oder jmdn. ü.
    • der Sarg wurde in die Familiengruft in Kaiserslautern übergeführt,
    • überführt; einen Kranken ins Krankenhaus ü.
  2. etwas in einen Zustand bringen, übergehen lassen;

    • etwas in etwas ü.
    • eine Flüssigkeit in gasförmigen Zustand ü.