übergeben

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 45
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas ü. 1. jmdm. etwas förmlich geben, weitergeben; eine Arbeit, ein Amt dem Nachfolger ü.; jmdm. einen Brief, ein Geschenk ü.; dem neuen Mieter die Schlüssel ü. 2. jmdm. etwas zur Bearbeitung, Entscheidung geben; einen Fall einem Anwalt ü.; eine Streitsache dem Gericht ü. 3. jmdm. etwas zur Benutzung überlassen; das neue Theater der Öffentlichkeit ü. 4. jmdm. etwas ausliefern; eine Stadt dem einrückenden Sieger ü. II. 〈refl.〉 sich ü. sich erbrechen

Bedeutungen

  1. jmdm. etwas förmlich geben, weitergeben;

    • eine Arbeit, ein Amt dem Nachfolger ü.; jmdm. einen Brief, ein Geschenk ü.; dem neuen Mieter die Schlüssel ü.
  2. jmdm. etwas zur Bearbeitung, Entscheidung geben;

    • einen Fall einem Anwalt ü.; eine Streitsache dem Gericht ü.
  3. jmdm. etwas zur Benutzung überlassen;

    • das neue Theater der Öffentlichkeit ü.
  4. jmdm. etwas ausliefern;

    • eine Stadt dem einrückenden Sieger ü.