übergehen

über|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 47
Sachgebiet
I. 〈o. Obj.; übertr.〉 überfließen; die Augen gingen ihr über die Tränen kamen ihr II. 〈mit Präp.obj.〉 1. auf etwas ü. a) sich bis zu etwas hin ausbreiten; der Rost ist auf die übrigen Teile des Geräts übergegangen b) das Gespräch auf etwas (anderes) bringen, von etwas (anderem) zu sprechen beginnen; auf ein anderes Thema ü. 2. auf jmdn. ü. a) auf jmdn. übertragen werden; das heitere Wesen der Mutter ist auf die Kinder übergegangen b) auf jmdn. vererbt werden; das Grundstück geht nach seinem Tod auf seinen Sohn über 3. in etwas ü. sich in etwas verwandeln, in einen anderen Zustand geraten, zu etwas werden; der Schnee ist in Wasser übergegangen; in Fäulnis, in Verwesung ü.; das Haus geht nach seinem Tod in den Besitz seines Sohnes über; seine Schreie gingen in Wimmern über; die Melodie geht in eine andere Tonart über 4. zu etwas ü. von nun an etwas anderes tun; die Post ist dazu übergegangen, täglich nur noch einmal Briefe zuzustellen 5. zu jmdm. ü. sich auf jmds. Seite stellen; zum Gegner, zu einer anderen Partei ü.

Bedeutungen

  1. sich bis zu etwas hin ausbreiten;

    das Gespräch auf etwas (anderes) bringen, von etwas (anderem) zu sprechen beginnen;

    • auf etwas ü.
    • der Rost ist auf die übrigen Teile des Geräts übergegangen
    • auf ein anderes Thema ü.
  2. auf jmdn. übertragen werden;

    auf jmdn. vererbt werden;

    • auf jmdn. ü.
    • das heitere Wesen der Mutter ist auf die Kinder übergegangen
    • das Grundstück geht nach seinem Tod auf seinen Sohn über
  3. sich in etwas verwandeln, in einen anderen Zustand geraten, zu etwas werden;

    • in etwas ü.
    • der Schnee ist in Wasser übergegangen; in Fäulnis, in Verwesung ü.; das Haus geht nach seinem Tod in den Besitz seines Sohnes über; seine Schreie gingen in Wimmern über; die Melodie geht in eine andere Tonart über
  4. von nun an etwas anderes tun;

    • zu etwas ü.
    • die Post ist dazu übergegangen, täglich nur noch einmal Briefe zuzustellen
  5. sich auf jmds. Seite stellen;

    • zu jmdm. ü.
    • zum Gegner, zu einer anderen Partei ü.
  6. etwas beiseitelassen, etwas nicht sprechen, nicht lesen;

    nicht beachten;

    auf eine Bemerkung, Anspielung nicht eingehen, nichts dazu sagen;

    nichts essen, obwohl man Hunger hat

    • etwas ü.
    • ein Kapitel im Roman ü.
    • jmds. Frage ü.; eine Bemerkung, Anspielung mit Stillschweigen ü.
    • den Hunger ü.
  7. jmdn. nicht berücksichtigen;

    • jmdn. ü.
    • jmdn., der an der Reihe ist, ü.; einen Mitarbeiter bei der Beförderung ü.