überheben

über|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 64
Sachgebiet
I. 〈mit Akk. und Gen.; veraltet〉 jmdn. einer Sache ü. jmdn. von einer Sache befreien, jmdm. eine Sache abnehmen; jmdn. einer Arbeit, eines unangenehmen Auftrags ü.; wir sind der Sache überhoben wir brauchen sie nicht zu tun II. 〈refl.〉 sich ü. 1. sich beim Heben Schaden tun 2. sich anmaßend, dünkelhaft verhalten

Bedeutungen

  1. sich beim Heben Schaden tun

  2. sich anmaßend, dünkelhaft verhalten