überheben
über|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 64
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk. und Gen.; veraltet〉 jmdn. einer Sache ü. jmdn. von einer Sache befreien, jmdm. eine Sache abnehmen; jmdn. einer Arbeit, eines unangenehmen Auftrags ü.; wir sind der Sache überhoben wir brauchen sie nicht zu tun II. 〈refl.〉 sich ü. 1. sich beim Heben Schaden tun 2. sich anmaßend, dünkelhaft verhalten
Bedeutungen
sich beim Heben Schaden tun
sich anmaßend, dünkelhaft verhalten