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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 88
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas ü. a) auf sich nehmen, (zu tun) annehmen; ein Amt, eine Aufgabe ü.; ich übernehme es, ihn zu benachrichtigen; die Verantwortung ü.; die Verteidigung des Angeklagten ü.; die Garantie für etwas ü. b) von nun an leiten, führen, verwalten; ein Geschäft, die Praxis des Vaters ü. c) 〈Rundfunk〉 ebenfalls senden; wir ü. die Sendung, Übertragung vom Bayerischen Rundfunk d) sich zu eigen machen (und selbst anwenden, verwenden, vertreten); jmds. Gedankengang, Glauben ü.; eine Idee, eine Erfindung von jmdm. ü.; jmds. Meinung ü. 2. jmdn. ü. (aus einem anderen Betrieb, einer anderen Abteilung) kommen lassen und einstellen; Arbeitskräfte ü. 3. etwas oder jmdn. ü. 〈Seew.〉 an Bord nehmen; Ladung, Passagiere ü. II. 〈refl.〉 sich ü. 1. sich überanstrengen 2. etwas beginnen und nicht die Kraft, die Geldmittel haben, es durchzuhalten, weiterzuführen; sie haben sich mit dem Geschäft total übernommen

Bedeutungen

  1. auf sich nehmen, (zu tun) annehmen;

    von nun an leiten, führen, verwalten;

    ebenfalls senden;

    sich zu eigen machen (und selbst anwenden, verwenden, vertreten);

    • etwas ü.
    • ein Amt, eine Aufgabe ü.; ich übernehme es, ihn zu benachrichtigen; die Verantwortung ü.; die Verteidigung des Angeklagten ü.; die Garantie für etwas ü.
    • ein Geschäft, die Praxis des Vaters ü.
    • wir ü. die Sendung, Übertragung vom Bayerischen Rundfunk
    • jmds. Gedankengang, Glauben ü.; eine Idee, eine Erfindung von jmdm. ü.; jmds. Meinung ü.
  2. (aus einem anderen Betrieb, einer anderen Abteilung) kommen lassen und einstellen;

    • jmdn. ü.
    • Arbeitskräfte ü.
  3. an Bord nehmen;

    〈Seew.〉

    • etwas oder jmdn. ü.
    • Ladung, Passagiere ü.
  4. sich überanstrengen

  5. etwas beginnen und nicht die Kraft, die Geldmittel haben, es durchzuhalten, weiterzuführen;

    • sie haben sich mit dem Geschäft total übernommen