überordnen

über|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2

Bedeutungen

  1. einer Sache gegenüber einer anderen den Vorrang geben;

    • eine Sache einer anderen Sache ü.
    • er hat seine Aufgabe als Erzieher und Freund der Kinder immer der des Lehrers übergeordnet
  2. jmd. hat eine höhere Stellung als jmd. anders und daher das Recht, ihm Anweisungen zu geben;

    〈meist im Perf. Passiv〉

    • jmdn. jmdm. ü.;
    • jmd. ist jmdm. übergeordnet

Gegensätze: unterordnen (I 1);, unterordnen (I 2)