überordnen
über|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
Bedeutungen
einer Sache gegenüber einer anderen den Vorrang geben;
- eine Sache einer anderen Sache ü.
- er hat seine Aufgabe als Erzieher und Freund der Kinder immer der des Lehrers übergeordnet
jmd. hat eine höhere Stellung als jmd. anders und daher das Recht, ihm Anweisungen zu geben;
〈meist im Perf. Passiv〉
- jmdn. jmdm. ü.;
- jmd. ist jmdm. übergeordnet
Gegensätze: unterordnen (I 1);, unterordnen (I 2)