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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 127
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas ü. jmdm. etwas als Eigentum übergeben und es schriftlich bestätigen; den Kindern das Grundstück ü. II. 〈mit Akk.〉 mit einer Überschrift versehen; das Kapitel ist „…“ überschrieben

Bedeutung

  1. jmdm. etwas als Eigentum übergeben und es schriftlich bestätigen;

    mit einer Überschrift versehen;

    • jmdm. etwas ü.
    • den Kindern das Grundstück ü.
    • das Kapitel ist „…“ überschrieben