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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 127
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. und Akk.〉 jmdm. etwas ü. jmdm. etwas als Eigentum übergeben und es schriftlich bestätigen; den Kindern das Grundstück ü. II. 〈mit Akk.〉 mit einer Überschrift versehen; das Kapitel ist „…“ überschrieben
Bedeutung
jmdm. etwas als Eigentum übergeben und es schriftlich bestätigen;
mit einer Überschrift versehen;
- jmdm. etwas ü.
- den Kindern das Grundstück ü.
- das Kapitel ist „…“ überschrieben