übertreten

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Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 163
Sachgebiet
I. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas ü. sich durch falsches Auftreten verletzen; sich den Fuß ü. II. 〈mit Akk.〉 etwas ü. etwas nicht beachten, nicht einhalten; ein Gesetz, eine Vorschrift ü.

Bedeutungen

  1. über die Ufer treten;

    • der Fluss ist übergetreten
  2. (beim Absprung, Wurf) regelwidrig über eine markierte Stelle treten

  3. sich einer Sache anschließen, sich von nun an zu einer Sache bekennen;

    • zu einer Sache ü.
    • zum Christentum, Katholizismus ü.