übertreten
über|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 163
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. (sich) und Akk.〉 sich etwas ü. sich durch falsches Auftreten verletzen; sich den Fuß ü. II. 〈mit Akk.〉 etwas ü. etwas nicht beachten, nicht einhalten; ein Gesetz, eine Vorschrift ü.
Bedeutungen
über die Ufer treten;
- der Fluss ist übergetreten
(beim Absprung, Wurf) regelwidrig über eine markierte Stelle treten
sich einer Sache anschließen, sich von nun an zu einer Sache bekennen;
- zu einer Sache ü.
- zum Christentum, Katholizismus ü.