unterlegen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas u. etwas als Unterlage benutzen; beim Brotschneiden ein Brett u.; beim Schreiben eine Zeitung u. II. 〈mit Dat. und Akk.〉 einem Tier, jmdm. etwas u. etwas unter ein Tier, unter jmdn. legen; einer brütenden Henne fremde Eier u.; einem Kranken eine Decke u., I. 〈V. 1, hat unterlegt; mit Akk.〉 etwas mit etwas u. etwas mit einer Unterlage versehen; einen Kragen mit festem Stoff u. II. 〈Adj., o. Steig.; fast nur mit „sein“〉 jmdm. u. sein schwächer (in der Kraft, Leistung) sein als jmd. anders; Ggs. überlegen (III 4); er ist seinem Gegner (beim Wettkampf) klar u.; sie ist ihm an Schlagfertigkeit u.
Bedeutung
etwas als Unterlage benutzen;
etwas unter ein Tier, unter jmdn. legen;
etwas mit einer Unterlage versehen;
schwächer (in der Kraft, Leistung) sein als jmd. anders;
- etwas u.
- beim Brotschneiden ein Brett u.; beim Schreiben eine Zeitung u.
- einem Tier, jmdm. etwas u.
- einer brütenden Henne fremde Eier u.; einem Kranken eine Decke u.
- etwas mit etwas u.
- einen Kragen mit festem Stoff u.
- jmdm. u. sein
- er ist seinem Gegner (beim Wettkampf) klar u.; sie ist ihm an Schlagfertigkeit u.
Gegensätze: überlegen (III 4);