unterordnen
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat. und Akk.〉 1. etwas einer Sache u. etwas gegenüber einer Sache als zweitrangig, weniger wichtig behandeln; Ggs. überordnen (1); seine Interessen dem Gemeinwohl, der Gemeinschaft u.; einen Satz einem anderen Satz u. 〈Gramm.〉 einen Satz als Nebensatz mit einem anderen Satz verbinden; ~de Konjunktion Konjunktion, die einen Nebensatz mit einem Hauptsatz verbindet (z. B. weil, obwohl); Syn. subordinierende Konjunktion; Ggs. nebenordnende Konjunktion 2. jmdn. jmdm. u. jmdm. eine Stellung geben, in der er jmdn. als Vorgesetzten hat, jmdn. jmdm. unterstellen; Ggs. überordnen (2); er ist dem Abteilungsleiter untergeordnet II. 〈refl.〉 sich u. sich fügen, sich anpassen, bereit sein, Anweisungen entgegenzunehmen; er kann sich nicht u.
Bedeutungen
etwas gegenüber einer Sache als zweitrangig, weniger wichtig behandeln;
einen Satz als Nebensatz mit einem anderen Satz verbinden;
Konjunktion, die einen Nebensatz mit einem Hauptsatz verbindet (z. B. weil, obwohl);
〈Gramm.〉
- etwas einer Sache u.
- seine Interessen dem Gemeinwohl, der Gemeinschaft u.; einen Satz einem anderen Satz u.
- ~de Konjunktion
jmdm. eine Stellung geben, in der er jmdn. als Vorgesetzten hat, jmdn. jmdm. unterstellen;
- jmdn. jmdm. u.
- er ist dem Abteilungsleiter untergeordnet
Synonyme: subordinierende Konjunktion;
Gegensätze: überordnen (1);, nebenordnende Konjunktion, überordnen (2);