unterstehen

un|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 151
Sachgebiet
I. 〈mit Dat.〉 jmdm. u. jmdm. unterstellt, untergeordnet sein, jmdn. zum Vorgesetzten haben; er untersteht dem Minister II. 〈refl.〉 sich u. sich erlauben, es wagen, etwas zu tun; wie können Sie sich u., ohne mein Wissen …!; untersteh dich! wehe dir (wenn du …)!

Bedeutung

  1. sich unter etwas stellen;

    jmdm. unterstellt, untergeordnet sein, jmdn. zum Vorgesetzten haben;

    sich erlauben, es wagen, etwas zu tun;

    wehe dir (wenn du …)!

    • dort (unter der Brücke, unter dem Baum) können wir vor dem Regen u.
    • jmdm. u.
    • er untersteht dem Minister
    • sich u.
    • wie können Sie sich u., ohne mein Wissen …!; untersteh dich!