unterstehen
un|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 151
- Sachgebiet
- I. 〈mit Dat.〉 jmdm. u. jmdm. unterstellt, untergeordnet sein, jmdn. zum Vorgesetzten haben; er untersteht dem Minister II. 〈refl.〉 sich u. sich erlauben, es wagen, etwas zu tun; wie können Sie sich u., ohne mein Wissen …!; untersteh dich! wehe dir (wenn du …)!
Bedeutung
sich unter etwas stellen;
jmdm. unterstellt, untergeordnet sein, jmdn. zum Vorgesetzten haben;
sich erlauben, es wagen, etwas zu tun;
wehe dir (wenn du …)!
- dort (unter der Brücke, unter dem Baum) können wir vor dem Regen u.
- jmdm. u.
- er untersteht dem Minister
- sich u.
- wie können Sie sich u., ohne mein Wissen …!; untersteh dich!