unterwerfen
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- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 181
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 besiegen und (von da an) beherrschen; ein Volk, ein Land u. II. 〈refl.〉 1. sich jmdm. u. jmds. Herrschaft anerkennen; sich einem Eroberer u. 2. sich einer Sache u. a) eine Sache anerkennen; sich jmds. besserem Wissen u. b) etwas (ungern) mit sich geschehen lassen; sich einer Durchsuchung, Prüfung u.
Bedeutungen
jmds. Herrschaft anerkennen;
- sich jmdm. u.
- sich einem Eroberer u.
eine Sache anerkennen;
etwas (ungern) mit sich geschehen lassen;
- sich einer Sache u.
- sich jmds. besserem Wissen u.
- sich einer Durchsuchung, Prüfung u.