verabschieden

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. für rechtskräftig, gültig erklären; ein Gesetz v. 2. jmdn. v. a) jmdm. den Abschied geben, jmdn. entlassen; Beamte, Offiziere v. b) jmdm. klarmachen, dass er gehen soll; jmdn. mit einer Handbewegung, mit einem Kopfnicken v.; jmdn. mit ein paar freundlichen Worten v. II. 〈refl.〉 sich v. mit einigen Worten, einer Grußformel, einer Gebärde ausdrücken, dass man jetzt gehen will; sich mit einem Händedruck, einer Verbeugung v.; darf ich mich jetzt v.?; sich von jmdm. v.

Bedeutungen

  1. für rechtskräftig, gültig erklären;

    • etwas v.
    • ein Gesetz v.
  2. jmdm. den Abschied geben, jmdn. entlassen;

    jmdm. klarmachen, dass er gehen soll;

    • jmdn. v.
    • Beamte, Offiziere v.
    • jmdn. mit einer Handbewegung, mit einem Kopfnicken v.; jmdn. mit ein paar freundlichen Worten v.