verabschieden
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 1. etwas v. für rechtskräftig, gültig erklären; ein Gesetz v. 2. jmdn. v. a) jmdm. den Abschied geben, jmdn. entlassen; Beamte, Offiziere v. b) jmdm. klarmachen, dass er gehen soll; jmdn. mit einer Handbewegung, mit einem Kopfnicken v.; jmdn. mit ein paar freundlichen Worten v. II. 〈refl.〉 sich v. mit einigen Worten, einer Grußformel, einer Gebärde ausdrücken, dass man jetzt gehen will; sich mit einem Händedruck, einer Verbeugung v.; darf ich mich jetzt v.?; sich von jmdm. v.
Bedeutungen
für rechtskräftig, gültig erklären;
- etwas v.
- ein Gesetz v.
jmdm. den Abschied geben, jmdn. entlassen;
jmdm. klarmachen, dass er gehen soll;
- jmdn. v.
- Beamte, Offiziere v.
- jmdn. mit einer Handbewegung, mit einem Kopfnicken v.; jmdn. mit ein paar freundlichen Worten v.