verbieten

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), Konj. 13
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 (jmdm.) etwas v. 1. nicht erlauben, nicht zulassen; jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v. jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten; jmdm. den Mund v. jmdm. zu schweigen befehlen; Zutritt verboten; ein verbotener Weg 2. für unzulässig, für ungesetzlich erklären; ein Medikament v.; eine Partei v.; vgl. verboten 3. die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben; ein Buch, eine Zeitung, einen Film v. II. 〈refl.〉 sich v. 〈in Wendungen wie〉 das verbietet sich von selbst das darf nicht geschehen, es ist selbstverständlich, dass es nicht geschieht; eine solche Handlungsweise verbietet sich in diesem Fall von selbst; es verbietet sich von selbst, solche Bestrebungen zu unterstützen

Bedeutungen

  1. nicht erlauben, nicht zulassen;

    jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten;

    jmdm. zu schweigen befehlen;

    • jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v.
    • jmdm. den Mund v.
    • Zutritt verboten; ein verbotener Weg
  2. für unzulässig, für ungesetzlich erklären;

    • ein Medikament v.; eine Partei v.;
  3. die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben;

    • ein Buch, eine Zeitung, einen Film v.