verbieten
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 13
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 (jmdm.) etwas v. 1. nicht erlauben, nicht zulassen; jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v. jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten; jmdm. den Mund v. jmdm. zu schweigen befehlen; Zutritt verboten; ein verbotener Weg 2. für unzulässig, für ungesetzlich erklären; ein Medikament v.; eine Partei v.; vgl. verboten 3. die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben; ein Buch, eine Zeitung, einen Film v. II. 〈refl.〉 sich v. 〈in Wendungen wie〉 das verbietet sich von selbst das darf nicht geschehen, es ist selbstverständlich, dass es nicht geschieht; eine solche Handlungsweise verbietet sich in diesem Fall von selbst; es verbietet sich von selbst, solche Bestrebungen zu unterstützen
Bedeutungen
nicht erlauben, nicht zulassen;
jmdm. nicht erlauben, das Haus zu betreten;
jmdm. zu schweigen befehlen;
- jmdm. das Rauchen v.; jmdm. das Haus v.
- jmdm. den Mund v.
- Zutritt verboten; ein verbotener Weg
für unzulässig, für ungesetzlich erklären;
- ein Medikament v.; eine Partei v.;
die Veröffentlichung von etwas nicht erlauben;
- ein Buch, eine Zeitung, einen Film v.