verbürgen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 etwas v. für etwas bürgen, Gewähr, Sicherheit für etwas leisten; dieses Zeichen, dieses Geschäft verbürgt Qualität II. 〈refl.〉 1. sich für etwas v. für etwas die Garantie übernehmen, Sicherheit für etwas bieten; ich verbürge mich für seine Zuverlässigkeit; ich verbürge mich dafür, dass alles richtig erledigt wird 2. sich für jmdn. v. die Garantie dafür übernehmen, dass jmd. etwas tut, was von ihm gefordert wird
Bedeutungen
für etwas die Garantie übernehmen, Sicherheit für etwas bieten;
- sich für etwas v.
- ich verbürge mich für seine Zuverlässigkeit; ich verbürge mich dafür, dass alles richtig erledigt wird
die Garantie dafür übernehmen, dass jmd. etwas tut, was von ihm gefordert wird
- sich für jmdn. v.