vereidigen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Bedeutungen
durch Eid verpflichten;
- Beamte, Rekruten v.
jmdn. einen Eid schwören lassen (mit dem er seine Aussage bekräftigt);
- einen Zeugen (vor Gericht) v.
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durch Eid verpflichten;
jmdn. einen Eid schwören lassen (mit dem er seine Aussage bekräftigt);