vereinigen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 zu einer Einheit zusammenfassen; Unternehmen zu einem Konzern v.; mehrere Ämter in einer Hand v.; die Vereinigten Staaten von Amerika II. 〈refl.〉 sich v. 1. sich zu einer Einheit zusammenschließen; die beiden Unternehmen haben sich vereinigt 2. zusammenfließen; die beiden Flüsse v. sich hier; die beiden Zellen v. sich 3. sich mit jmdm. v. a) sich mit jmdm. (zu gemeinsamem Tun) zusammenschließen b) jmdn. heiraten c) sich mit jmdm. geschlechtlich v. den Geschlechtsakt mit jmdm. vollziehen, ausführen
Bedeutungen
sich zu einer Einheit zusammenschließen;
- die beiden Unternehmen haben sich vereinigt
zusammenfließen;
- die beiden Flüsse v. sich hier; die beiden Zellen v. sich
sich mit jmdm. (zu gemeinsamem Tun) zusammenschließen
jmdn. heiraten
den Geschlechtsakt mit jmdm. vollziehen, ausführen
- sich mit jmdm. v.
- sich mit jmdm. geschlechtlich v.