verfügen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 befehlen, anordnen; den Abbruch eines Gebäudes v.; er hat verfügt, dass … II. 〈mit Präp.obj.〉 1. über etwas v. a) etwas besitzen und jederzeit benutzen, verwenden können; er verfügt über große Körperkraft; er verfügt über genügend Geld, Mittel b) über etwas v. können etwas (nach eigenem Ermessen) benutzen dürfen; die Kinder können frei über ihr Taschengeld v.; ich kann über meine Zeit (nicht) frei v. 2. über jmdn. v. jmdn. (nach eigenem Ermessen) einsetzen, beschäftigen; bitte, v. Sie über mich! ich stehe Ihnen zu Diensten, ich bin bereit, Ihre Aufträge auszuführen; du kannst doch nicht einfach über mich v.! III. 〈refl.〉 sich an einen Ort v. sich an einen Ort begeben, an einen Ort gehen; sich ins Nebenzimmer v.; ich werde mich jetzt ins Bett v.
Bedeutungen
etwas besitzen und jederzeit benutzen, verwenden können;
etwas (nach eigenem Ermessen) benutzen dürfen;
- über etwas v.
- er verfügt über große Körperkraft; er verfügt über genügend Geld, Mittel
- über etwas v. können
- die Kinder können frei über ihr Taschengeld v.; ich kann über meine Zeit (nicht) frei v.
jmdn. (nach eigenem Ermessen) einsetzen, beschäftigen;
ich stehe Ihnen zu Diensten, ich bin bereit, Ihre Aufträge auszuführen;
- über jmdn. v.
- bitte, v. Sie über mich!
- du kannst doch nicht einfach über mich v.!