vergesellschaften
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
- Sachgebiet
- I. 〈mit Akk.〉 in den Besitz einer oder der Gesellschaft überführen; Privateigentum v.; Banken v. II. 〈refl.〉 sich v. sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen
Bedeutung
in den Besitz einer oder der Gesellschaft überführen;
sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen
- Privateigentum v.; Banken v.
- sich v.