vergesellschaften

ver|

Grammatik
Verb (Tätigkeitswort), femininum, Dekl. 10, Konj. 2
Sachgebiet
I. 〈mit Akk.〉 in den Besitz einer oder der Gesellschaft überführen; Privateigentum v.; Banken v. II. 〈refl.〉 sich v. sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen

Bedeutung

  1. in den Besitz einer oder der Gesellschaft überführen;

    sich zu einer Gesellschaft zusammenschließen

    • Privateigentum v.; Banken v.
    • sich v.