verklagen
ver|
- Grammatik
- Verb (Tätigkeitswort), Konj. 1
Bedeutungen
gegen jmdn. Klage erheben, jmdn. vor Gericht bringen;
- jmdn. wegen Beleidigung v.
sich über jmdn. beschweren;
- er hat den Mitschüler beim Lehrer verklagt
ver|
gegen jmdn. Klage erheben, jmdn. vor Gericht bringen;
sich über jmdn. beschweren;